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Der Countdown läuft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt!

Am 28. Juni 2025 ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Das bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU barrierefrei gestaltet sein müssen. Ziel ist es, allen Menschen eine gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen – egal, ob mit oder ohne Behinderung.

Was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote nutzen können. Allein in Deutschland leben fast 8 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Barrierefreiheit kommt nicht nur ihnen zugute, denn Einschränkungen können vielfältige Formen haben:

  • Von Geburt an blind sein.
  • Durch Sonnenlicht auf dem Bildschirm schlecht sehen.
  • Gehörlos sein.
  • Mit zunehmendem Alter schlechter lesen können.
  • Mit einem Kind auf dem Arm nur eine Hand frei haben.
  • Eine Lernschwäche haben.

Ein barrierefreies UX-Design sorgt dafür, dass digitale Produkte zugänglicher und nutzerfreundlicher werden – für Millionen Menschen.

Eine junge Frau mit einer angeborenen Behinderung nutzt ein Smartphone. Sie lächelt und trägt einen hellen Pullover.

Eine junge Frau mit einer angeborenen Behinderung nutzt ein Smartphone.

Quick-Facts zur Barrierefreiheit

Welche Produkte und digitalen Dienstleistungen müssen ab 2025 barrierefrei sein?

Das Gesetz betrifft unter anderem:

  • Webseiten und mobile Apps von Unternehmen
  • E-Commerce-Angebote (z. B. Online-Shops)
  • Digitale Endgeräte wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Book-Reader
  • Digitale Kommunikationsdienste (z. B. Messenger, E-Mail-Dienste)
  • Elektronische Dienstleistungen von Banken, Verkehrsanbietern, Medienhäusern u. v. m.

Kurz gesagt: Alles, was digital ist und Verbrauchern am Markt angeboten wird.

Wie finde ich heraus, ob meine Firma oder mein Produkt betroffen ist?

Sobald man digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden in der EU verkauft oder bereitstellt, ist man wahrscheinlich betroffen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme – wobei auch diese freiwillig barrierefrei gestalten können (und sollten).

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten?

Die technischen Anforderungen orientieren sich an anerkannten Standards:

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
  • EN 301 549 – die europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien

Beide Standards beschreiben konkret, was digitale Barrierefreiheit bedeutet – z. B. ausreichend Kontraste, Tastaturbedienbarkeit oder alternative Texte für Bilder.

Welche Fristen gelten?

  • Stichtag: 28. Juni 2025
  • Für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, die bereits vor dem Stichtag am Markt waren, gelten Übergangsfristen bis zum 28. Juni 2030 – spätestens dann müssen aber auch diese vollständig barrierefrei nutzbar sein.

Was passiert bei Verstößen?

Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren:

  • Bußgelder
  • Abmahnungen
  • Imageverlust – denn Barrierefreiheit ist auch ein gesellschaftlicher Anspruch
  • Schlechtere Rankings in Suchmaschinen (SEO) – eine gute Nutzererfahrung führt zu besseren Rankings, z.B. durch niedrige Absprungraten

Müssen auch bestehende Websites oder Apps angepasst werden?

Ja – sofern sie unter die Regelungen des Gesetzes fallen und auch nach dem Stichtag aktiv genutzt oder verkauft werden. Unternehmen sollten also prüfen, ob Relaunches oder Updates notwendig sind.

Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?

  • Ist-Analyse durchführen: Wie barrierefrei sind unsere digitalen Angebote heute?
  • Barrierefreiheit in Prozesse integrieren: z. B. ins UX-Design, in die Entwicklung, ins Testing.
  • Mitarbeitende schulen und Partner sensibilisieren.
  • Frühzeitig starten – Barrierefreiheit lässt sich nicht in letzter Minute „draufsetzen“.
  • Mit echten Nutzern testen – denn ob ein Produkt wirklich barrierefrei genutzt werden kann, zeigt sich erst in der Praxis.

Noch Fragen? Hier geht’s zu weiteren Infos zu unserem Angebot: Digitale Barrierefreiheit testen

Welche Tools & Standards helfen bei der Umsetzung?

  • WCAG Quick Reference für praxisnahe Umsetzung
  • Semantisches HTML und saubere ARIA-Rollen
  • Inklusive UX-Tests mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern

Und wie geht es weiter?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt klare Regeln. Unternehmen müssen digitale Barrieren abbauen – und das ist eine tolle Chance! Denn barrierefreies UX-Design macht Produkte nicht nur gesetzeskonform, sondern besser für alle.

Unser Ziel: Jeden Tag ein bisschen mehr Barrieren abbauen und die digitale Welt für alle zugänglicher machen. Bist du dabei?

Mehr Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Barrierefreiheit findest du hier: Digitale Barrierefreiheit bei usability.de

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